FAQS Brüggemann­Alcohol

Sie haben Fragen? 
Wir haben Antworten!

Alkohol ist nicht gleich Alkohol - das haben Sie sicher schon gemerkt, wenn Sie sich auf unserer Seite umge­schaut haben. Insbe­son­dere wenn Sie zum ersten Mal Bedarf an einem unserer Produkte haben, kann es passieren, dass Ihnen Wörter wie Vergäl­lung, Alko­hol­steuer, Liter Alkohol usw. ins Auge fallen, die Sie zuvor noch nie gehört haben. Nach­fol­gend möchten wir Sie unter­stützen und Ihnen bei offenen Fragen zur Bestel­lung, zu Steuern und Zoll, zum Produkt, zur Vergäl­lung, Verpa­ckung, Quali­täts­si­che­rung oder Rekla­ma­tion zur Seite stehen und Antworten liefern. Wenn Ihre Fragen unten­ste­hend nicht beant­wortet werden, möchten wir Sie bitten uns zu kontak­tieren - wir helfen Ihnen gerne persön­lich weiter. 

Fragen zur Bestel­lung

Sie möchten Alkohol bei uns bestellen und haben Fragen zur Bestel­lung? Im Folgenden erhalten Sie nähere Infor­ma­ti­onen zum Bestell­vor­gang und zu unseren Liefer- und Zahlungs­kon­di­ti­onen. 

1. Wie bestelle ich bei Brüggemann­Alcohol?

Senden Sie uns bitte Ihre Bestel­lung entweder per E-Mail, Fax oder rufen Sie uns an.
Unsere allge­meine Fax-Nr: +49 71 31 15 75-888

Stückgut (Kanister, Fässer, IBCs):

Carina Denner Tel: +49 71 31 15 75-803; Mail: carina.denner (at) ­brueg­ge­mann.com

Lose/Tank­wagen: 

Manuel Donau­bauer Tel: +49 71 31 15 75-804; Mail: manuel.donau­bau­e­r (at) ­brueg­ge­mann.com

2. Welche Infos benö­tigt Brüggemann­Alcohol von mir bei der Erst­be­stel­lung?

Für Ihre erste Bestel­lung bei Brüggemann­Alcohol benö­tigen wir folgende Infor­ma­ti­onen von Ihnen:

  • Firmen­name,
  • Rech­nungs­adresse
  • Liefer­adresse (falls abwei­chend)
  • Umsatz­steuer Iden­ti­fi­ka­ti­ons­nummer (falls vorhanden)
  • Ware­n­an­nah­me­zeiten für die Liefe­rung
  • Sons­tige Beson­der­heiten für die Anlie­fe­rung (z.B. Hebe­bühne benö­tigt, beson­dere Ansch­lüsse etc.)

Die Infor­ma­ti­onen können Sie an die unter 1. stehenden Ansprech­partner weiter­geben.

3. Gibt es Rege­lungen, wer Alkohol von Brüggemann­Alcohol beziehen darf?

Ja, die Rege­lungen für den Alko­hol­ver­kauf bei uns sind:

  • Wir verkaufen unseren Alkohol nur an gewerb­liche Kunden, nicht an Privat­per­sonen.
  • Kein Alko­hol­ver­kauf an Minder­jäh­rige.

4. Was kommen an Liefer- und Verpa­ckungs­kosten auf mich zu?

Unsere Preise verstehen sich frei Haus gelie­fert. Es entstehen keine weiteren Liefer­kosten für Sie.

  • Bei unseren 1l Flaschen, 5l / 30l Kanister und 200l Fässer sind die Verpa­ckungs­kosten im Preis inbe­griffen und es kommen keine weiteren Verpa­ckungs­kosten auf Sie zu.
  • Bei unseren 1000l IBC Contai­nern werden die Kosten für den IBC i.d.R. separat im Auftrag ausge­wiesen.

5. Ich habe in den letzten 24 Stunden keine Auftrags­be­stä­ti­gung erhalten. Was nun?

Sollten Sie inner­halb von 24 Stunden nach der Bestel­lung keine Bestä­ti­gung von uns erhalten haben, wenden Sie sich bitte tele­fo­nisch an uns!     Tel.: +49 71 31 15 75-0

6. Wie sind die Zahlungs­be­din­gungen bei Brüggemann­Alcohol?

Die Zahlungs­be­din­gungen sind 14 Tage netto. Sie erhalten die Rech­nung per E-Mail.

7. Muss ich bei der Ware­n­an­nahme persön­lich vor Ort sein?

Ja, wir bitten Sie die Ware persön­lich entge­gen­zu­nehmen, da es sich um Gefahrgut handelt.

8. Wodurch kann Brüggemann­Alcohol eine zeit­nahe und flexible Liefe­rung gewähr­leisten?

Brüggemann­Alcohol hat Produk­ti­ons­s­tätten in Heil­bronn und Witten­berg, wodurch Brüggemann­Alcohol eine zeit­nahe Belie­fe­rung und Liefer­si­cher­heit gewähr­leisten können.

9. Gibt es eine Mindest­be­stell­menge?

Trin­kal­koholPhar­ma­zeu­ti­scher AlkoholKosme­ti­scher AlkoholTech­ni­scher Alkohol
Bereits ab 6 x 1l Flaschen erhält­lichAb 4 x 5l Kanister erhält­lich bzw. Desin­fek­ti­ons­mittel ab 12 x 1 l FlaschenAb 30 l Kanister erhält­lichAb 4x5l Kanister

Fragen zu Steuern und Zoll

Steuern und Zoll sind ein sehr komplexes Thema beim Bezug von Alkohol. Wir lassen Sie damit nicht allein und bieten Ihnen gerne unsere Unter­stüt­zung an. Nach­fol­gend finden Sie einige Infor­ma­ti­onen zu diesem Thema - Sie können uns aber gerne jeder­zeit auch persön­lich anspre­chen. 

1. Was genau ist die Alko­hol­steuer?

Die Alko­hol­steuer ist eine Verbrauchs­steuer. Ziel einer Verbrauchs­steuer ist grund­sätz­lich die Besteu­e­rung des Ge- oder Verbrauchs von verbrauchs­steu­er­pflich­tigen Waren. Besteuert wird Alkohol nur zu Trink- und Genuss­zwe­cken, somit sind andere Zwecke nach Geneh­mi­gung durch das zustän­dige Haupt­zollamt steu­er­frei. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!

2. Wie hoch ist der Alko­hol­steu­er­satz?

Das Alko­hol­steu­er­ge­setz besagt, dass für unver­gälltes Ethanol eine Alko­hol­steuer von 13,03 Euro pro Liter reinen Alkohol an die zustän­dige Zoll­ver­wal­tung abzu­führen ist. Wenn Sie Alkohol mit Alko­hol­steuer bei uns beziehen, führen wir die Steuer an die Zoll­ver­wal­tung ab. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!

3. Muss ich die Alko­hol­steuer bezahlen?

Sofern Sie keine Erlaubnis zum steu­er­freien Bezug von Alkohol besitzen und der Alkohol nicht voll­ständig vergällt ist, fällt beim Kauf die Alko­hol­steuer an.

4. Wie kann ich unver­steu­erten Alkohol beziehen?

Es gibt verschie­dene Möglich­keiten unver­steu­erten Alkohol zu beziehen:

  • wenn Sie im Besitz eines Steu­er­la­gers für Alkohol sind
  • wenn Sie im Besitz eines Erlaub­nis­scheines zum Bezug von Alkohol sind
  • wenn Sie Alkohol voll­ständig vergällt beziehen (näheres hierzu unter „Fragen zur Vergäl­lung“)
  • wenn Sie Alkohol unter der „allge­meinen Verwen­der­er­laubnis“ beziehen (näheres hierzu unter https://www.gesetze-im-internet.de/alkstv/__57.html)

5. Was ist ein Erlaub­nis­schein?

Der Erlaub­­nis­­schein ermög­­licht Ihnen den steu­er­freien Bezug von Alkohol für Ihre Anwen­dung und wird Ihnen von Ihrem zustän­­digen Haup­t­­zollamt auf Antrag ausge­­stellt.

6. Was ist ein Steu­er­lager?

Der Ort, an dem Ethanol-Erzeug­nisse steu­er­frei herge­stellt, bear­beitet, vera­r­beitet, gela­gert, empfangen oder versandt werden dürfen.

7. Wie funk­tio­niert die Steu­er­la­ge­ran­mel­dung?

Ein Steu­er­lager müssen Sie bei Ihrem zustän­digen Haupt­zollamt bean­tragen. Hierfür finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Facht­hemen/Steuern/Verbrauch­steuern/Alkohol-Tabak­waren-Kaffee/Steu­er­aus­set­zung/Steu­er­lager/Erlaubnis-Verfahren/erlaubnis-verfahren.html nähere Infor­ma­ti­onen, sowie die aktu­ellen Formu­lare für die Bean­tra­gung. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Steu­er­la­ge­ran­mel­dung vorab mit Ihrem zustän­digen Haupt­zollamt zu bespre­chen.

8. In welcher Einheit wird Alkohol berechnet?

Die Maßein­heit für Alkohol ist Liter reiner Alkohol (LA). Dies ist die Menge Alkohol, die in der Gesamt­menge enthalten ist. Der Alko­hol­ge­halt (in Vol.% ausge­wiesen) ist der Anteil des reinen Alko­hols an der Gesamt­menge eines Gemi­sches. Die Ermitt­lung der LA ist für die Berech­nung der Alko­hol­steuer rele­vant.

Ein Beispiel: 1 Liter mit 50 Vol. % Alkohol enthält 0,5 LA. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!

9. Wie lauten die Zoll­ta­rif­num­mern für unver­gällten/vergällten Alkohol?

  • Für unver­gällten Alkohol über 80 vol% lautet die Zoll­ta­rif­nummer i.d.R. 22071000
  • Für vergällten Alkohol über 80 vol% lautet die Zoll­ta­rif­nummer i.d.R. 22072000

Ihre Ansprech­part­nerin für alle Zoll­fragen: 

Carina Denner Tel: +49 71 31 15 75-803; Mail: carina.denner (at) ­brueg­ge­mann.com

Fragen zum Produkt

Nach­fol­gend finden Sie nähere Infor­ma­ti­onen zu der Qualität unseres Alko­hols, den Verpa­ckungs­arten und der Möglich­keit Muster zu bestellen. 

1. Wie viel kg netto haben die unter­schied­li­chen Gebinde?

Ethanol 96%

5l Kanister: 4,0 kg

30l Kanister: 22,0 kg

200l Fass: 157 kg

1000l IBC: 780 kg

Ethanol 100%

5l Kanister: 4 kg

30l Kanister: 22 kg

200l Fass: 157 kg

1000l IBC: 760 kg

2. Kann man bei Brüggemann­Alcohol kosheren Alkohol beziehen?

Unseren Alkohol können Sie gerne auch in Kosher zerti­fi­zierter Qualität beziehen.

3. Gibt es kontrol­liert biolo­gi­schen Alkohol?

Ja, unser BioPre­mium ist biolo­gisch kontrol­liert und zerti­fi­ziert. Anwen­dung findet er bei Kunden, die sich bewusst auf den Einsatz von biozer­ti­fi­zierten Rohstoffen spezi­a­li­siert haben. Auf Grund seiner Eigen­schaften ist auch unser BioPre­mium viel­seitig einsetzbar, z.B. für Bio-Spiri­tuosen oder für bio-zerti­fi­zierte Natur­kos­metik.

4. Welchen Ursprung haben die Rohstoffe?

Basis für unseren Alkohol sind nach­wach­sende, pflanz­liche Rohstoffe aus Deut­sch­land und angren­zenden EU-Ländern. Auf Wunsch können wir auch Alkohol synthe­ti­schen Ursprungs liefern. 

5. Wurden die Mate­ri­a­lien gentech­nisch verän­dert?

Nein, es werden keine gene­tisch verän­derte Mate­ri­a­lien in unseren Produkten verwendet.

6. Gibt es für alle Produkte Spezi­fi­ka­ti­onen?

Es gibt für alle unsere Produkte Spezi­fi­ka­ti­onen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.

Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an alco­hol (at) ­brueg­ge­mann.com und wir senden Ihnen die gewünschte Spezi­fi­ka­tion so schnell wie möglich zu.

7. Liegt jeder Liefe­rung ein Analy­sen­zer­ti­fikat bei?

Ja, jeder Liefe­rung liegt ein Analy­sen­zer­ti­fikat bei, welches die Analy­se­daten des gelie­ferten unver­gällten Alko­hols enthält. Dieses senden wir Ihnen auf Wunsch auch bei jeder Liefe­rung digital zu. 

8. Wie lange ist die Halt­bar­keit des Alko­hols? 

Wir bestä­tigen für unsere Etha­nole* eine Halt­bar­keit von mindes­tens 2 Jahren, wenn die Gebinde dicht verschlossen, kühl und trocken gela­gert werden. Gerne weisen wir die Halt­bar­keit auch auf dem Analy­sen­zer­ti­fikat für Sie aus. Sie können uns dies­be­züg­lich gerne anspre­chen.

*für unseren mit Aceton vergällten Alkohol gilt eine kürzere Halt­bar­keit.

9. Welche Lager­emp­feh­lungen gibt es?

Halten Sie die Gebinde dicht verschlossen und lagern Sie diese trocken und licht­ge­schützt bei Raum­tem­pe­ratur.

10. Kann ich Muster bestellen? 

Ja, Sie können gerne bei Ihrem persön­li­chen Ansprech­partner ein entspre­chendes Muster anfor­dern. Dieses wird Ihnen dann per DPD zuge­schickt. 

Ihr Ansprech­partner für Ethanol im Spiri­tuosen- und Lebens­mit­tel­be­reich:

Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@­brueg­ge­mann.com

Ihr Ansprech­partner für Ethanol für phar­ma­zeu­ti­sche und tech­ni­sche Anwen­dungen:

Oliver Wede­kind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wede­kin­d (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Ethanol für Kosmetik:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Apotheken, Kliniken und Univer­si­täten:

Heike Aker­mann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.aker­mann (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Händler:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

 

Muster unserer Trin­kal­ko­holeMit unserem Trin­kal­kohol-Muster­karton können Sie unver­bind­lich unsere Spezi­a­li­täten auspro­bieren und den rich­tigen Trin­kal­kohol für Ihre Anwen­dung finden. Ein Muster­karton enthält 6 Flaschen à 100ml, die Sie beliebig wählen können. Für die Bestel­lung können Sie gerne das Bestell­for­mular verwenden. 
Muster unserer Alko­hole für Lebens­mittel oder AromenVon unseren Alko­holen für Lebens­mit­telan­wen­dungen oder Aromen können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfü­gung stellen und Ihnen per DPD zuschi­cken. Spre­chen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie inter­es­siert sind.
Muster unserer kosme­ti­schen Alko­holeAuch für unsere Kunden im Kosme­tik­be­reich haben wir verschie­dene Alko­hole in 100 ml Flaschen für Sie zusam­men­ge­stellt. Lassen Sie uns wissen wofür Sie den Alkohol einsetzen und Ihre persön­liche Ansprech­part­nerin schickt Ihnen dann die für Ihre Anwen­dung passenden Alko­hole zu.
Muster unserer phar­ma­zeu­ti­schen Alko­holeVon unseren phar­ma­zeu­ti­schen Quali­täten können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfü­gung stellen und Ihnen per DPD zuschi­cken. Spre­chen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie inter­es­siert sind.
Muster unserer tech­ni­schen Alko­holeVon unseren tech­ni­schen Quali­täten können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfü­gung stellen und Ihnen per DPD zuschi­cken. Spre­chen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie inter­es­siert sind.

Fragen zur Vergäl­lung

Alkohol kann unver­gällt, aber auch mit den verschie­densten Vergäl­lungen bezogen werden. Was eine Vergäl­lung genau ist und welchem Zweck sie dient erfahren Sie nach­fol­gend. 

1. Was ist eine Vergäl­lung?

Vergäl­lung oder Dena­tu­rie­rung nennt man das Verän­dern des natür­li­chen Geschmacks von Alkohol durch das Zufügen von Hilfss­toffen, dem Vergäl­lungs­mittel. Eine Vergäl­lung macht den Alkohol steu­er­frei, da er für Genuss­zwecke unbrauchbar gemacht wird. Dadurch soll sicher­ge­stellt werden, dass der Alkohol im Nach­hinein nicht für Trink- oder Genuss­zwecke verwendet wird.

2. Was ist die voll­stän­dige Vergäl­lung, auch Euro­ver­gäl­lung genannt?

Alkohol ist voll­ständig vergällt, wenn er nach den Vorschriften der Verord­nung (EG) Nr. 3199/93 vergällt wurde. Das heißt, dass der Alkohol mit der Euro­ver­gäl­lung vergällt wurde: Alkohol vergällt mit 1 Liter MEK + 1 Liter IPA + 1 g Dena­to­ni­um­ben­zoat (Bitrex) pro 100 LA. Damit kann der Alkohol steu­er­frei bezogen werden und fällt nicht mehr unter die Zoll­über­wa­chung.

3. Worin liegt der Unter­schied von teil­ver­gällt zu voll­ver­gällt?

Im Unter­schied zur voll­stän­digen Vergäl­lung sind Teil­ver­gäl­lungen (z.B. mit Vergäl­lungs­mittel Methy­le­thyl­keton (MEK)) nicht frei verkäuf­lich und geneh­mi­gungs­pflichtig. Voll­ver­gällte bzw. voll­ständig vergällte Alko­hole (in EU-Ländern gilt die Euro-Vergäl­lung (MEK, IPA & Bitrex)) dürfen weiter­ver­kauft werden und müssen nicht im Unter­nehmen selbst vera­r­beitet werden. Teil­ver­gällte Alko­hole müssen im Unter­nehmen vera­r­beitet werden, solange nicht eine Geneh­mi­gung hierfür besteht. Mit beiden Vergäl­lungen kann der Alkohol steu­er­frei bezogen werden, jedoch muss der Bezug von teil­ver­gälltem Alkohol vom Haupt­zollamt geneh­migt werden.

4. Welche Vergäl­lung ist die Rich­tige für Sie?

Das kommt ganz auf Ihre Anwen­dung an. Spre­chen Sie hierzu jeder­zeit gerne Ihren persön­li­chen Ansprech­partner an – wir beraten Sie gerne!

Ihr Ansprech­partner für Ethanol im Spiri­tuosen- und Lebens­mit­tel­be­reich:

Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@­brueg­ge­mann.com

Ihr Ansprech­partner für Ethanol für phar­ma­zeu­ti­sche und tech­ni­sche Anwen­dungen:

Oliver Wede­kind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wede­kin­d (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Ethanol für Kosmetik:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Apotheken, Kliniken und Univer­si­täten:

Heike Aker­mann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.aker­mann (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Händler:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Fragen zur Verpa­ckung

Unsere Kunden haben unter­schied­liche Bedürf­nisse. Deswegen gibt es unseren Alkohol nicht nur in unter­schied­li­chen Quali­täten, sondern auch in verschie­denen Gebinden - von der 1L Flasche bis zum Kessel­wagen. 

1. Welche Gebin­de­größen hat Brüggemann­Alcohol?

Unseren Alkohol erhalten Sie in folgenden Gebin­de­ein­heiten:

  • 4x5 Liter Kanister im Karton
  • 30 Liter Kanister
  • 200 Liter Fass
  • 1.000 Liter IBC
  • Tank­wagen (Fassungs­ver­mögen: ca. 30.000 L)
  • Kessel­wagen (Fassungs­ver­mögen: ca. 80.000 L)

Außerdem haben wir unseren PURIUS®, den klas­si­schen Trin­kal­kohol, bereits ab 6 x 1l Flaschen. Unser Desin­fek­ti­ons­mittel Alko­pharm ist bereits ab 12 x 1l Flaschen verfügbar.

2. Nimmt Brüggemann­Alcohol Leergut zurück?

5l und 30l Kanister: Diese Gebinde können restent­leert und ausge­spült auf dem Wert­stoffhof entsorgt werden oder von unserem Partner Inter­seroh kostenlos abge­holt werden – die Tele­fon­nummer finden Sie auf dem Etikett.

200l Fässer: Diese Gebinde können als Altme­tall auf dem Wert­stoffhof entsorgt werden. Auf Wunsch können wir die Gebinde auch bei Ihnen abholen lassen und zurück­nehmen.

1000l IBC: Wir haben Einweg- und Mehrweg-IBCs im Sorti­ment. 

Der befüllte Mehrweg-IBC wird von uns ange­lie­fert und unseren Kunden Pfand berechnet. Nach der Verwen­dung wird der leere IBC von uns abge­holt und das berech­nete Pfand gutge­schrieben. Ansschlie­ßend wird der IBC durch uns gerei­nigt und wird dann erneut als Mehrweg-IBC einge­setzt. 

Infor­ma­tion zu Brüg­ge­mann-Mehrweg-IBC

 

Einweg-IBC's werden beim Bezug der Ware gekauft und gehen in den Besitz des Kunden über. Möchten Sie diesen Container kostenlos entsorgen, finden Sie auf dem Etikett unserer IBC-Container eine Tele­fon­nummer unseres Part­ners Nati­onal Container Group (NCG). Diesen können Sie gerne kontak­tieren und einen Abhol­termin verein­baren. Die Gebinde werden dann kostenlos bei Ihnen abge­holt.

3. Befüllt Brüggemann­Alcohol auch kunde­n­ei­gene Gebinde?

Ja, es besteht auch die Möglich­keit Ihre Gebinde zu befüllen. Bitte spre­chen Sie uns dies­be­züg­lich an.

Fragen zur Quali­täts­si­che­rung

In nahezu allen Bran­chen steigen die Quali­täts­an­for­de­rungen sowohl für die im eigenen Haus herge­stellten Produkte wie auch für die Rohstoffe. Auch uns ist es wichtig Sie mit unserem Alkohol volls­tens zufrieden zu stellen, weshalb wir größten Augen­merk auf unsere Quali­täts­si­che­rung legen. 

1. Welche Zerti­fi­zie­rungen liegen vor?

Alle Zerti­fi­kate sind auf unserer Home­page https://www.brueg­ge­man­nal­cohol.com/de/services unter „Qualität & Zerti­fi­zie­rungen“ als Down­load verfügbar. Unsere Mana­ge­ment­sys­teme sind nach den Stan­dards DIN EN ISO 9001, 14001 und 50001 zerti­fi­ziert.

2. Liegt eine Zerti­fi­zie­rung nach GMP vor?

Ja, bei der Herstel­lung von Ethanol für phar­ma­zeu­ti­sche Zwecke werden GMP Prin­zi­pien nach dem GMP-Leit­faden II ange­wandt. Eine Zerti­fi­zie­rung über die Bestä­ti­gung der Über­ein­stim­mung von uns als Hersteller mit GMP des Regie­rungs­prä­si­diums Tübingen liegt vor.

3. Liegt eine lebens­mit­tel­kon­forme Zerti­fi­zie­rung vor?

Ja, Brüggemann­Alcohol ist gemäß HACCP zerti­fi­ziert. Das Zerti­fikat ist auf unserer Home­page https://www.brueg­ge­man­nal­cohol.com/de/services unter „Qualität & Zerti­fi­zie­rungen“ als Down­load verfügbar.

4. Wird Brüggemann­Alcohol über die gängigen Behörden hinaus inspi­ziert?

Wir werden in regel­mä­ßigen Abständen sowohl von den Zoll­be­hörden als auch vom zustän­digen Regie­rungs­prä­si­dium für Arznei­mit­tel­recht inspi­ziert.

Fragen zur Rekla­ma­tion

Falls unser Produkt Sie aus irgend­einem Grund nicht zufrie­den­stellt und Mängel aufweisen sollte, was wir natür­lich nicht hoffen, finden Sie nach­fol­gend Infor­ma­ti­onen darüber wie Sie vorgehen können und was Sie von uns erwarten können. 

1. Wie rekla­miere ich Waren bei Brüggemann­Alcohol?

Sollten Sie ein Produkt rekla­mieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zustän­digen Ansprech­partner. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir versu­chen so schnell wie möglich die Ursache der Rekla­ma­tion fest­zu­stellen und Ihnen umge­hend eine Ersatz­lie­fe­rung zuzu­senden.

Ihr Ansprech­partner für Ethanol im Spiri­tuosen- und Lebens­mit­tel­be­reich:

Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@­brueg­ge­mann.com

Ihr Ansprech­partner für Ethanol für phar­ma­zeu­ti­sche und tech­ni­sche Anwen­dungen:

Oliver Wede­kind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wede­kin­d (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Ethanol für Kosmetik:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Apotheken, Kliniken und Univer­si­täten:

Heike Aker­mann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.aker­mann (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Händler:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

2. Die Ware wurde mit kaputten Plomben oder beschä­digtem Gebinde ange­lie­fert. Was nun?

Falls die Ware bei der Liefe­rung beschä­digt wurde, bitten wir Sie folgendes zu tun:

  • Nehmen Sie die Ware nicht an und infor­mieren Sie uns umge­hend über den Zustand der Ware
  • Wenn Sie die Ware bereits ange­nommen haben, infor­mieren Sie uns bitte auch umge­hend über den Zustand der Ware
  • Wir lassen das beschä­digte Gebinde umge­hend von der Spedi­tion bei Ihnen abholen
  • Wir veran­lassen so schnell wie möglich eine Ersatz­lie­fe­rung für Sie.

Die für Sie zustän­digen Ansprech­partner finden Sie unter Frage 1 dieses Abschnitts.

Fragen zur Bera­tung

Wir beraten Sie auch gerne persön­lich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Nach­fol­gend finden Sie die Kontakt­daten Ihres persön­li­chen Ansprech­part­ners. 

1. Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie Bera­tung benö­tigen, allge­meine Fragen oder Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wenden Sie sich einfach an Ihren zustän­digen Ansprech­partner:

Ihr Ansprech­partner für Ethanol im Spiri­tuosen- und Lebens­mit­tel­be­reich:

Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@­brueg­ge­mann.com

Ihr Ansprech­partner für Ethanol für phar­ma­zeu­ti­sche und tech­ni­sche Anwen­dungen:

Oliver Wede­kind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wede­kin­d (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Ethanol für Kosmetik:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Apotheken, Kliniken und Univer­si­täten:

Heike Aker­mann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.aker­mann (at) ­brueg­ge­mann.com

Ihre Ansprech­part­nerin für Händler:

Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@­brueg­ge­mann.com

Begriffs­be­zeich­nungen

1. CO2-Äqui­va­lent (CO2eq) ist eine Maßein­heit, die uns hilft, die Auswir­kungen verschie­dener Treib­h­aus­gase auf die Umwelt zu verglei­chen. Sie zeigt, wie viel Einfluss ein bestimmtes Gas auf die Erder­wär­mung hat, im Vergleich zu Kohlen­di­oxid (CO2), das eines der rele­van­testen Treib­h­aus­gase ist.