Alkohol ist nicht gleich Alkohol - das haben Sie sicher schon gemerkt, wenn Sie sich auf unserer Seite umgeschaut haben. Insbesondere wenn Sie zum ersten Mal Bedarf an einem unserer Produkte haben, kann es passieren, dass Ihnen Wörter wie Vergällung, Alkoholsteuer, Liter Alkohol usw. ins Auge fallen, die Sie zuvor noch nie gehört haben. Nachfolgend möchten wir Sie unterstützen und Ihnen bei offenen Fragen zur Bestellung, zu Steuern und Zoll, zum Produkt, zur Vergällung, Verpackung, Qualitätssicherung oder Reklamation zur Seite stehen und Antworten liefern. Wenn Ihre Fragen untenstehend nicht beantwortet werden, möchten wir Sie bitten uns zu kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
Sie möchten Alkohol bei uns bestellen und haben Fragen zur Bestellung? Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zum Bestellvorgang und zu unseren Liefer- und Zahlungskonditionen.
1. Wie bestelle ich bei BrüggemannAlcohol?
Senden Sie uns bitte Ihre Bestellung entweder per E-Mail, Fax oder rufen Sie uns an.
Unsere allgemeine Fax-Nr: +49 71 31 15 75-888
Stückgut (Kanister, Fässer, IBCs):
Carina Denner Tel: +49 71 31 15 75-803; Mail: carina.denner (at) brueggemann.com
Lose/Tankwagen:
Manuel Donaubauer Tel: +49 71 31 15 75-804; Mail: manuel.donaubauer (at) brueggemann.com
2. Welche Infos benötigt BrüggemannAlcohol von mir bei der Erstbestellung?
Für Ihre erste Bestellung bei BrüggemannAlcohol benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
Die Informationen können Sie an die unter 1. stehenden Ansprechpartner weitergeben.
3. Gibt es Regelungen, wer Alkohol von BrüggemannAlcohol beziehen darf?
Ja, die Regelungen für den Alkoholverkauf bei uns sind:
4. Was kommen an Liefer- und Verpackungskosten auf mich zu?
Unsere Preise verstehen sich frei Haus geliefert. Es entstehen keine weiteren Lieferkosten für Sie.
5. Ich habe in den letzten 24 Stunden keine Auftragsbestätigung erhalten. Was nun?
Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Bestellung keine Bestätigung von uns erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns! Tel.: +49 71 31 15 75-0
6. Wie sind die Zahlungsbedingungen bei BrüggemannAlcohol?
Die Zahlungsbedingungen sind 14 Tage netto. Sie erhalten die Rechnung per E-Mail.
7. Muss ich bei der Warenannahme persönlich vor Ort sein?
Ja, wir bitten Sie die Ware persönlich entgegenzunehmen, da es sich um Gefahrgut handelt.
8. Wodurch kann BrüggemannAlcohol eine zeitnahe und flexible Lieferung gewährleisten?
BrüggemannAlcohol hat Produktionsstätten in Heilbronn und Wittenberg, wodurch BrüggemannAlcohol eine zeitnahe Belieferung und Liefersicherheit gewährleisten können.
9. Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Trinkalkohol | Pharmazeutischer Alkohol | Kosmetischer Alkohol | Technischer Alkohol |
Bereits ab 6 x 1l Flaschen erhältlich | Ab 4 x 5l Kanister erhältlich bzw. Desinfektionsmittel ab 12 x 1 l Flaschen | Ab 30 l Kanister erhältlich | Ab 4x5l Kanister |
Steuern und Zoll sind ein sehr komplexes Thema beim Bezug von Alkohol. Wir lassen Sie damit nicht allein und bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an. Nachfolgend finden Sie einige Informationen zu diesem Thema - Sie können uns aber gerne jederzeit auch persönlich ansprechen.
1. Was genau ist die Alkoholsteuer?
Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Ziel einer Verbrauchssteuer ist grundsätzlich die Besteuerung des Ge- oder Verbrauchs von verbrauchssteuerpflichtigen Waren. Besteuert wird Alkohol nur zu Trink- und Genusszwecken, somit sind andere Zwecke nach Genehmigung durch das zuständige Hauptzollamt steuerfrei. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!
2. Wie hoch ist der Alkoholsteuersatz?
Das Alkoholsteuergesetz besagt, dass für unvergälltes Ethanol eine Alkoholsteuer von 13,03 Euro pro Liter reinen Alkohol an die zuständige Zollverwaltung abzuführen ist. Wenn Sie Alkohol mit Alkoholsteuer bei uns beziehen, führen wir die Steuer an die Zollverwaltung ab. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!
3. Muss ich die Alkoholsteuer bezahlen?
Sofern Sie keine Erlaubnis zum steuerfreien Bezug von Alkohol besitzen und der Alkohol nicht vollständig vergällt ist, fällt beim Kauf die Alkoholsteuer an.
4. Wie kann ich unversteuerten Alkohol beziehen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten unversteuerten Alkohol zu beziehen:
5. Was ist ein Erlaubnisschein?
Der Erlaubnisschein ermöglicht Ihnen den steuerfreien Bezug von Alkohol für Ihre Anwendung und wird Ihnen von Ihrem zuständigen Hauptzollamt auf Antrag ausgestellt.
6. Was ist ein Steuerlager?
Der Ort, an dem Ethanol-Erzeugnisse steuerfrei hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
7. Wie funktioniert die Steuerlageranmeldung?
Ein Steuerlager müssen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Hierfür finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steueraussetzung/Steuerlager/Erlaubnis-Verfahren/erlaubnis-verfahren.html nähere Informationen, sowie die aktuellen Formulare für die Beantragung. Wir empfehlen Ihnen außerdem die Steuerlageranmeldung vorab mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt zu besprechen.
8. In welcher Einheit wird Alkohol berechnet?
Die Maßeinheit für Alkohol ist Liter reiner Alkohol (LA). Dies ist die Menge Alkohol, die in der Gesamtmenge enthalten ist. Der Alkoholgehalt (in Vol.% ausgewiesen) ist der Anteil des reinen Alkohols an der Gesamtmenge eines Gemisches. Die Ermittlung der LA ist für die Berechnung der Alkoholsteuer relevant.
Ein Beispiel: 1 Liter mit 50 Vol. % Alkohol enthält 0,5 LA. Mehr dazu findest Du auch in unserem Video!
9. Wie lauten die Zolltarifnummern für unvergällten/vergällten Alkohol?
Ihre Ansprechpartnerin für alle Zollfragen:
Carina Denner Tel: +49 71 31 15 75-803; Mail: carina.denner (at) brueggemann.com
Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Qualität unseres Alkohols, den Verpackungsarten und der Möglichkeit Muster zu bestellen.
1. Wie viel kg netto haben die unterschiedlichen Gebinde?
Ethanol 96%
5l Kanister: 4,0 kg
30l Kanister: 22,0 kg
200l Fass: 157 kg
1000l IBC: 780 kg
Ethanol 100%
5l Kanister: 4 kg
30l Kanister: 22 kg
200l Fass: 157 kg
1000l IBC: 760 kg
2. Kann man bei BrüggemannAlcohol kosheren Alkohol beziehen?
Unseren Alkohol können Sie gerne auch in Kosher zertifizierter Qualität beziehen.
3. Gibt es kontrolliert biologischen Alkohol?
Ja, unser BioPremium ist biologisch kontrolliert und zertifiziert. Anwendung findet er bei Kunden, die sich bewusst auf den Einsatz von biozertifizierten Rohstoffen spezialisiert haben. Auf Grund seiner Eigenschaften ist auch unser BioPremium vielseitig einsetzbar, z.B. für Bio-Spirituosen oder für bio-zertifizierte Naturkosmetik.
4. Welchen Ursprung haben die Rohstoffe?
Basis für unseren Alkohol sind nachwachsende, pflanzliche Rohstoffe aus Deutschland und angrenzenden EU-Ländern. Auf Wunsch können wir auch Alkohol synthetischen Ursprungs liefern.
5. Wurden die Materialien gentechnisch verändert?
Nein, es werden keine genetisch veränderte Materialien in unseren Produkten verwendet.
6. Gibt es für alle Produkte Spezifikationen?
Es gibt für alle unsere Produkte Spezifikationen, die wir Ihnen bei Bedarf gerne zusenden.
Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an alcohol (at) brueggemann.com und wir senden Ihnen die gewünschte Spezifikation so schnell wie möglich zu.
7. Liegt jeder Lieferung ein Analysenzertifikat bei?
Ja, jeder Lieferung liegt ein Analysenzertifikat bei, welches die Analysedaten des gelieferten unvergällten Alkohols enthält. Dieses senden wir Ihnen auf Wunsch auch bei jeder Lieferung digital zu.
8. Wie lange ist die Haltbarkeit des Alkohols?
Wir bestätigen für unsere Ethanole* eine Haltbarkeit von mindestens 2 Jahren, wenn die Gebinde dicht verschlossen, kühl und trocken gelagert werden. Gerne weisen wir die Haltbarkeit auch auf dem Analysenzertifikat für Sie aus. Sie können uns diesbezüglich gerne ansprechen.
*für unseren mit Aceton vergällten Alkohol gilt eine kürzere Haltbarkeit.
9. Welche Lagerempfehlungen gibt es?
Halten Sie die Gebinde dicht verschlossen und lagern Sie diese trocken und lichtgeschützt bei Raumtemperatur.
10. Kann ich Muster bestellen?
Ja, Sie können gerne bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner ein entsprechendes Muster anfordern. Dieses wird Ihnen dann per DPD zugeschickt.
Ihr Ansprechpartner für Ethanol im Spirituosen- und Lebensmittelbereich:
Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@brueggemann.com
Ihr Ansprechpartner für Ethanol für pharmazeutische und technische Anwendungen:
Oliver Wedekind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wedekind (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Ethanol für Kosmetik:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Apotheken, Kliniken und Universitäten:
Heike Akermann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.akermann (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Händler:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Muster unserer Trinkalkohole | Mit unserem Trinkalkohol-Musterkarton können Sie unverbindlich unsere Spezialitäten ausprobieren und den richtigen Trinkalkohol für Ihre Anwendung finden. Ein Musterkarton enthält 6 Flaschen à 100ml, die Sie beliebig wählen können. Für die Bestellung können Sie gerne das Bestellformular verwenden. |
Muster unserer Alkohole für Lebensmittel oder Aromen | Von unseren Alkoholen für Lebensmittelanwendungen oder Aromen können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfügung stellen und Ihnen per DPD zuschicken. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie interessiert sind. |
Muster unserer kosmetischen Alkohole | Auch für unsere Kunden im Kosmetikbereich haben wir verschiedene Alkohole in 100 ml Flaschen für Sie zusammengestellt. Lassen Sie uns wissen wofür Sie den Alkohol einsetzen und Ihre persönliche Ansprechpartnerin schickt Ihnen dann die für Ihre Anwendung passenden Alkohole zu. |
Muster unserer pharmazeutischen Alkohole | Von unseren pharmazeutischen Qualitäten können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfügung stellen und Ihnen per DPD zuschicken. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie interessiert sind. |
Muster unserer technischen Alkohole | Von unseren technischen Qualitäten können wir Ihnen gerne 0,5 L Muster zur Verfügung stellen und Ihnen per DPD zuschicken. Sprechen Sie uns an und teilen Sie uns mit an welcher Qualität Sie interessiert sind. |
Alkohol kann unvergällt, aber auch mit den verschiedensten Vergällungen bezogen werden. Was eine Vergällung genau ist und welchem Zweck sie dient erfahren Sie nachfolgend.
1. Was ist eine Vergällung?
Vergällung oder Denaturierung nennt man das Verändern des natürlichen Geschmacks von Alkohol durch das Zufügen von Hilfsstoffen, dem Vergällungsmittel. Eine Vergällung macht den Alkohol steuerfrei, da er für Genusszwecke unbrauchbar gemacht wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Alkohol im Nachhinein nicht für Trink- oder Genusszwecke verwendet wird.
2. Was ist die vollständige Vergällung, auch Eurovergällung genannt?
Alkohol ist vollständig vergällt, wenn er nach den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 vergällt wurde. Das heißt, dass der Alkohol mit der Eurovergällung vergällt wurde: Alkohol vergällt mit 1 Liter MEK + 1 Liter IPA + 1 g Denatoniumbenzoat (Bitrex) pro 100 LA. Damit kann der Alkohol steuerfrei bezogen werden und fällt nicht mehr unter die Zollüberwachung.
3. Worin liegt der Unterschied von teilvergällt zu vollvergällt?
Im Unterschied zur vollständigen Vergällung sind Teilvergällungen (z.B. mit Vergällungsmittel Methylethylketon (MEK)) nicht frei verkäuflich und genehmigungspflichtig. Vollvergällte bzw. vollständig vergällte Alkohole (in EU-Ländern gilt die Euro-Vergällung (MEK, IPA & Bitrex)) dürfen weiterverkauft werden und müssen nicht im Unternehmen selbst verarbeitet werden. Teilvergällte Alkohole müssen im Unternehmen verarbeitet werden, solange nicht eine Genehmigung hierfür besteht. Mit beiden Vergällungen kann der Alkohol steuerfrei bezogen werden, jedoch muss der Bezug von teilvergälltem Alkohol vom Hauptzollamt genehmigt werden.
4. Welche Vergällung ist die Richtige für Sie?
Das kommt ganz auf Ihre Anwendung an. Sprechen Sie hierzu jederzeit gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner an – wir beraten Sie gerne!
Ihr Ansprechpartner für Ethanol im Spirituosen- und Lebensmittelbereich:
Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@brueggemann.com
Ihr Ansprechpartner für Ethanol für pharmazeutische und technische Anwendungen:
Oliver Wedekind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wedekind (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Ethanol für Kosmetik:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Apotheken, Kliniken und Universitäten:
Heike Akermann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.akermann (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Händler:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Unsere Kunden haben unterschiedliche Bedürfnisse. Deswegen gibt es unseren Alkohol nicht nur in unterschiedlichen Qualitäten, sondern auch in verschiedenen Gebinden - von der 1L Flasche bis zum Kesselwagen.
1. Welche Gebindegrößen hat BrüggemannAlcohol?
Unseren Alkohol erhalten Sie in folgenden Gebindeeinheiten:
Außerdem haben wir unseren PURIUS®, den klassischen Trinkalkohol, bereits ab 6 x 1l Flaschen. Unser Desinfektionsmittel Alkopharm ist bereits ab 12 x 1l Flaschen verfügbar.
2. Nimmt BrüggemannAlcohol Leergut zurück?
5l und 30l Kanister: Diese Gebinde können restentleert und ausgespült auf dem Wertstoffhof entsorgt werden oder von unserem Partner Interseroh kostenlos abgeholt werden – die Telefonnummer finden Sie auf dem Etikett.
200l Fässer: Diese Gebinde können als Altmetall auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Auf Wunsch können wir die Gebinde auch bei Ihnen abholen lassen und zurücknehmen.
1000l IBC: Wir haben Einweg- und Mehrweg-IBCs im Sortiment.
Der befüllte Mehrweg-IBC wird von uns angeliefert und unseren Kunden Pfand berechnet. Nach der Verwendung wird der leere IBC von uns abgeholt und das berechnete Pfand gutgeschrieben. Ansschließend wird der IBC durch uns gereinigt und wird dann erneut als Mehrweg-IBC eingesetzt.
Information zu Brüggemann-Mehrweg-IBC
Einweg-IBC's werden beim Bezug der Ware gekauft und gehen in den Besitz des Kunden über. Möchten Sie diesen Container kostenlos entsorgen, finden Sie auf dem Etikett unserer IBC-Container eine Telefonnummer unseres Partners National Container Group (NCG). Diesen können Sie gerne kontaktieren und einen Abholtermin vereinbaren. Die Gebinde werden dann kostenlos bei Ihnen abgeholt.
3. Befüllt BrüggemannAlcohol auch kundeneigene Gebinde?
Ja, es besteht auch die Möglichkeit Ihre Gebinde zu befüllen. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
In nahezu allen Branchen steigen die Qualitätsanforderungen sowohl für die im eigenen Haus hergestellten Produkte wie auch für die Rohstoffe. Auch uns ist es wichtig Sie mit unserem Alkohol vollstens zufrieden zu stellen, weshalb wir größten Augenmerk auf unsere Qualitätssicherung legen.
1. Welche Zertifizierungen liegen vor?
Alle Zertifikate sind auf unserer Homepage https://www.brueggemannalcohol.com/de/services unter „Qualität & Zertifizierungen“ als Download verfügbar. Unsere Managementsysteme sind nach den Standards DIN EN ISO 9001, 14001 und 50001 zertifiziert.
2. Liegt eine Zertifizierung nach GMP vor?
Ja, bei der Herstellung von Ethanol für pharmazeutische Zwecke werden GMP Prinzipien nach dem GMP-Leitfaden II angewandt. Eine Zertifizierung über die Bestätigung der Übereinstimmung von uns als Hersteller mit GMP des Regierungspräsidiums Tübingen liegt vor.
3. Liegt eine lebensmittelkonforme Zertifizierung vor?
Ja, BrüggemannAlcohol ist gemäß HACCP zertifiziert. Das Zertifikat ist auf unserer Homepage https://www.brueggemannalcohol.com/de/services unter „Qualität & Zertifizierungen“ als Download verfügbar.
4. Wird BrüggemannAlcohol über die gängigen Behörden hinaus inspiziert?
Wir werden in regelmäßigen Abständen sowohl von den Zollbehörden als auch vom zuständigen Regierungspräsidium für Arzneimittelrecht inspiziert.
Falls unser Produkt Sie aus irgendeinem Grund nicht zufriedenstellt und Mängel aufweisen sollte, was wir natürlich nicht hoffen, finden Sie nachfolgend Informationen darüber wie Sie vorgehen können und was Sie von uns erwarten können.
1. Wie reklamiere ich Waren bei BrüggemannAlcohol?
Sollten Sie ein Produkt reklamieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir versuchen so schnell wie möglich die Ursache der Reklamation festzustellen und Ihnen umgehend eine Ersatzlieferung zuzusenden.
Ihr Ansprechpartner für Ethanol im Spirituosen- und Lebensmittelbereich:
Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@brueggemann.com
Ihr Ansprechpartner für Ethanol für pharmazeutische und technische Anwendungen:
Oliver Wedekind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wedekind (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Ethanol für Kosmetik:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Apotheken, Kliniken und Universitäten:
Heike Akermann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.akermann (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Händler:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
2. Die Ware wurde mit kaputten Plomben oder beschädigtem Gebinde angeliefert. Was nun?
Falls die Ware bei der Lieferung beschädigt wurde, bitten wir Sie folgendes zu tun:
Die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter Frage 1 dieses Abschnitts.
Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners.
1. Wo kann ich mich beraten lassen?
Wenn Sie Beratung benötigen, allgemeine Fragen oder Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Ansprechpartner:
Ihr Ansprechpartner für Ethanol im Spirituosen- und Lebensmittelbereich:
Philip Kelber Tel.: +49 71 31 15 75-806 E-Mail: philip.kelber@brueggemann.com
Ihr Ansprechpartner für Ethanol für pharmazeutische und technische Anwendungen:
Oliver Wedekind Tel.: +49 71 31 15 75-802 E-Mail: oliver.wedekind (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Ethanol für Kosmetik:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Apotheken, Kliniken und Universitäten:
Heike Akermann Tel.: +49 71 31 15 75-808 E-Mail: heike.akermann (at) brueggemann.com
Ihre Ansprechpartnerin für Händler:
Miriam Rauch Tel.: +49 71 31 15 75-811 E-Mail: miriam.rauch@brueggemann.com
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